Als Betroffene/r oder Eltern eines Kindes mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche bestimmen oft Unklarheiten aber auch Ängste den (Schul-) Alltag. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs werde ich Ihre Fragen bestmöglich beantworten und versuchen, Ihnen mögliche Unsicherheit zu nehmen.
ermöglicht eine Übernahme von Therapiekosten durch das zuständige Jugendamt. Wie Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen und welche Voraussetzungen für die Genehmigung einer
Kostenübernahme erfüllt werden müssen, erkläre ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.